Geschäftsnummer: | 08.1082 |
Eingereicht von: | Malama Peter |
Einreichungsdatum: | 18.09.2008 |
Stand der Beratung: | Erledigt |
Zuständigkeit: | Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation |
Schlagwörter: | Handlungsbedarf; Gesetzgebung; Werden; Bezahlt; Vollziehbar; Gebeten; Stromkosten; Konsumenten; Konsumentinnen; Bundesrat; Fragen; Elemente; Strompreiserhöhungen; Vergangenheit; Abschreibungen; Kasse; Buchwertes; Enthaltenen; Werden; Bejaht; Bezahlten; Werden:; Entstanden; Punkt; Dazu; Aufgeworfene; Umstand; Erhoben; Publizierten; Bewertung |
Die publizierten Strompreiserhöhungen haben schweizweit Wellen geschlagen. Diese werden nicht nur die privaten Haushalte, insbesondere Familien mit Kindern und tiefen Einkommen, sondern auch kleinere und mittlere Unternehmen massiv belasten. Auch wenn die wichtigsten Faktoren für diese Preisentwicklung (steigende Stromkosten auf den internationalen Energiemärkten, kostendeckende Einspeisevergütung für erneuerbare Energien sowie erhöhte Anforderungen an die neue Netzbetreibergesellschaft zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit) nachvollziehbar sind, so stellen sich bezüglich weiterer Elemente, insbesondere der Kosten für das eigentliche Netz, bezüglich des Handlungsbedarfs bei der Gesetzgebung nach wie vor Fragen.
Vor diesem Hintergrund ist der Bundesrat gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:
1.1 Entspricht es den Tatsachen, dass die den Kosten des Transportnetzes zugrunde liegende Netzbewertung zwar - gemäss den gesetzlichen Vorgaben - nach dem Anschaffungszeitwert und den vorgegebenen Zinsen erfolgte, dass diese Bewertung jedoch ohne Berücksichtigung des Buchwertes und somit der in der Vergangenheit bereits bezahlten Abschreibungen entstanden ist?
1.2 Sollte die unter Punkt 1 aufgeworfene Frage bejaht werden: Führt dieser Umstand nicht dazu, dass die Konsumentinnen und Konsumenten doppelt zur Kasse gebeten werden, weil für die in den Stromkosten bereits enthaltenen Abschreibungen (die in der Vergangenheit schon bezahlt wurden) erneut Kosten erhoben werden?
1.3 Wie schätzt er den Handlungsbedarf ein, um dieser Problematik zu begegnen und in Zukunft ein nachvollziehbares Berechnungssystem zu garantieren, mit welchem die Konsumentinnen und Konsumenten vor einer allfälligen Mehrfachbezahlung der Netze geschützt werden?
2. Teilt er die Auffassung gewisser Wirtschaftsverbände, dass die Stromfirmen gemäss Gesetz über die Stromversorgung heute von weitreichenden Garantien für die Kosten- und Eigenmittelrendite profitieren können? Erachtet der Bundesrat diese Elemente in der Gesetzgebung ebenfalls als ausschlaggebend für die aktuellen Strompreiserhöhungen, und wie beurteilt er den Handlungsbedarf für eine Revision der entsprechenden Gesetzgebung?